Behandlungsdauer
Die Dauer der Behandlung kann je nach Konstitution des Patienten sowie dessen Krankheitsbild variieren. Die erste Sitzung dauert meist zwischen 45 und 60 Minuten. Darin besprechen wir auch die Häufigkeit und Dauer der weiteren Sitzungen. Die osteopathische Behandlung muß auf den Patienten abgestimmt werden. Nach drei bis fünf osteopathischen Behandlungen sollte eine Tendenz zur Besserung absehbar sein.
Behandlungskosten
In der Regel wird die osteopathische Behandlung nur von privaten Krankenversicherungen übernommen. Dabei richtet sich das Honorar nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Falls Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung sind, empfehle ich Ihnen vorab die Klärung der Kostenübernahme durch Ihre Versicherung. Die Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten im Rahmen der (von mir berücksichtigten) beihilfefähigen Höchstsätze - auch hier empfehle ich vorab eine Klärung. Für Selbstzahler beträgt das Honorar für die erste Sitzung 71 bis 86 Euro, das Honorar für jede folgende Sitzung richtet sich nach dem Aufwand.
Zahlungsmodus:
Jede Behandlung wird im Anschluss an den Termin bezahlt. Um den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten bieten wir Ihnen zwei Möglichkeiten: Barzahlung oder Zahlung mit EC-Karte.
Die Dauer der Behandlung kann je nach Konstitution des Patienten sowie dessen Krankheitsbild variieren. Die erste Sitzung dauert meist zwischen 45 und 60 Minuten. Darin besprechen wir auch die Häufigkeit und Dauer der weiteren Sitzungen. Die osteopathische Behandlung muß auf den Patienten abgestimmt werden. Nach drei bis fünf osteopathischen Behandlungen sollte eine Tendenz zur Besserung absehbar sein.
Behandlungskosten
In der Regel wird die osteopathische Behandlung nur von privaten Krankenversicherungen übernommen. Dabei richtet sich das Honorar nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Falls Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung sind, empfehle ich Ihnen vorab die Klärung der Kostenübernahme durch Ihre Versicherung. Die Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten im Rahmen der (von mir berücksichtigten) beihilfefähigen Höchstsätze - auch hier empfehle ich vorab eine Klärung. Für Selbstzahler beträgt das Honorar für die erste Sitzung 71 bis 86 Euro, das Honorar für jede folgende Sitzung richtet sich nach dem Aufwand.
Zahlungsmodus:
Jede Behandlung wird im Anschluss an den Termin bezahlt. Um den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten bieten wir Ihnen zwei Möglichkeiten: Barzahlung oder Zahlung mit EC-Karte.